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Medizinproduktesicherheit

Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten haben sicherzustellen, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist. Gemäß der Medizinprodukte-Betreiberverordnung steht Ihnen in den Einrichtungen der Krankenhausgesellschaft St. Vincenz ein Beauftragter für Medizinproduktesicherheit zur Verfügung. Er nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung notwendiger korrektiver Maßnahmen
  • Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
  • Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen. 

Sie erreichen unsere Beauftragten unter den E-Mail-Adressen mps-limburg(at)st-vincenz(dot)de und mps-diez(at)st-vincenz(dot)de