Der Klinikgeschäftsführer fordert eine deutliche, angemessene Nachbesserung des Betrages und gesetzliche Regelungen, die uns ermöglichen allen an Covid-Patienten arbeitenden Mitarbeitern einen Bonus geben zu können. Aktuell wirkt der Bonus eher als Ausdruck einer ad-hoc-Politik, die viele Fragen aufwerfe und Unzufriedenheit schüre, greift Wernert die Kritik des Deutschen Caritasverbandes auf, die dieser bereits im Vorfeld geäußert hatte.
Letztendlich haben alle Mitarbeitenden der Kliniken in der Patientenversorgung, Jede und Jeder in an seinem/ihrem Platz, dazu beigetragen, die Pandemie zu bewältigen und tue dies auch aktuell nach wie vor. „Dies gelang in außerordentlichem kollegialen Miteinander und Solidarität über alle Berufsgruppen hinweg. Nur so konnten wir schwere Zeiten bewältigen, nur so werden wir die Zukunft stemmen können“, ist Wernert überzeugt. Die strenge Ab- und Begrenzung des Pflegebonus bewirke das Gegenteil: „Ein erheblicher Teil des Pflegepersonals und große Teile der zuarbeitenden Teams anderer Bereiche sind von der Prämie ausgeschlossen. Wernert: „Eine unschöne und ungerechte Ungleichbehandlung! Eine deutliche Nachbesserung ist unerlässlich“.
Gern würde die Krankenhausleitung ihren Respekt und die Dankbarkeit für die Leistung ihrer Mitarbeitenden selbst monetär ausdrücken. Doch aufgrund der nicht auskömmlichen finanziellen Unterstützung seitens der Politik sei es der Krankenhausgesellschaft als Arbeitgeber nicht möglich, dies aus eigenen Mitteln zu stemmen. Zudem ist die Gesellschaft aufgrund der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, die zweckentsprechende Verwendung der Bonusgelder durch einen Jahresabschlussprüfer bestätigen lassen und diese Bestätigung als Nachweis vorlegen.
Der Gesetzgeber hat die Auszahlung ausschließlich an das Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen geknüpft. Der Bonus gilt derzeit somit ausschließlich für
- Examinierte Pflegefachkräfte (dreijährige Ausbildung in der Pflege) oder examinierte Intensivpflegefachkräfte (dreijährige Ausbildung und 2-jährige anerkannte Fachweiterbildung)
- Pflegekräfte die im Jahr 2021 an mindestens 185 Tagen beschäftigt, Intensivpflegefachkräfte (mind. drei Monate in der Intensivpflege)
- Pflegekräfte, die in unmittelbarer Patientenversorgung arbeiten, d.h. Arbeiten am Patientenbett (Durchführung der Grund- und Behandlungspflege)
- Pflegekräfte, die auf bettenführenden Stationen eingesetzt sind.